#1

Gewissensfrage

in Kummerkasten 13.11.2008 19:09
von Prometheus (gelöscht)
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Wenn jemand etwas unendlich böses tut, obwohl er das nicht will, und es gäbe auch einen Grund, an dem niemand rütteln kann, entschuldigt das seine Tat? Oder ist Verzeihen in solch einem Fall möglich oder sogar verständlich?


Wenn Gott allmächtig ist, soll er gefälligst mal einen Stein machen, den er nicht hochheben kann.
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#2

RE: Gewissensfrage

in Kummerkasten 13.11.2008 20:23
von Eni (gelöscht)
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Wieso tut er das, wenn er's nicht will und was entschuldigt seine Tat?

Verallgemeinern gilt nicht...was meinst du?

LG Eni

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#3

RE: Gewissensfrage

in Kummerkasten 13.11.2008 20:51
von Zauni | 2.860 Beiträge | 2997 Punkte

Defenier mal unendlich böses......

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#4

RE: Gewissensfrage

in Kummerkasten 13.11.2008 22:04
von Prometheus (gelöscht)
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Eine Tat, die, sollte man sie irgendwo erwähnen, für Schockierung, Unverständniss bis zu Hass sorgen würde.

Das war ja meine Frage, entschuldigt ZWANG den Täter?

Wenn Gott allmächtig ist, soll er gefälligst mal einen Stein machen, den er nicht hochheben kann.
zuletzt bearbeitet 13.11.2008 22:06 | nach oben springen

#5

RE: Gewissensfrage

in Kummerkasten 13.11.2008 23:42
von schnuppi (gelöscht)
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Also ich finde so einen Amokläufer der in einer Schule rumballert total böse.

Ach wenn es eventuell Hintergründe für so eine Tat gibt,Entschuldigt wird sie dadurch nicht.

LG

Schnuppi

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#6

RE: Gewissensfrage

in Kummerkasten 24.11.2008 22:14
von Anubis (gelöscht)
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In Antwort auf:
Wenn jemand etwas unendlich böses tut, obwohl er das nicht will, und es gäbe auch einen Grund, an dem niemand rütteln kann, entschuldigt das seine Tat? Oder ist Verzeihen in solch einem Fall möglich oder sogar verständlich?


Gegenfrage: Was würde die Liebe tun ?


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#7

RE: Gewissensfrage

in Kummerkasten 05.12.2008 01:45
von Zauni | 2.860 Beiträge | 2997 Punkte

Man kann fragen: Was würde der Nachbar tun, aber nicht ein Wort benutzen, das keine Handlung zuläßt. Eigenständige Begriffe sind handlungsunfähig und nur individuell für den einzelnen benutzbar in seiner Meinung und seiner Vorstellung, die aber nicht bindent sein darf für andere.

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#8

RE: Gewissensfrage

in Kummerkasten 08.12.2008 04:54
von Zauni | 2.860 Beiträge | 2997 Punkte

Nehem wir mal den abstrakten Fall,

zwei Schiffbrüchige auf einem Rettungsboot. Nix zu essen und kein Land in Sicht. Beide drohen zu verhungern, bis der eine den anderen von mir aus erwürgt und mit seinem Taschenmesser kleine Schnitzel aus ihm macht. Von dem jungen Mann kann er sich einen Monat ernähren und wird dann von einem anderen Boot gerettet.

Frage: Er hat überlebt, weil er den anderen getötet und gegessen hat. Hätte er es nicht getan, wären beide tot.
Trotzdem bekommt der gerettete ne Anklage wegen Mord am Hals und geht mindestens 25 Jahre in den Bau.

Ich glaub sowas meinte Promi, oder?

LG
Zauni

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#9

RE: Gewissensfrage

in Kummerkasten 08.12.2008 12:13
von schnuppi (gelöscht)
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Gewissensfrage mal ohne Gummiboot.........

Kunde xy kauft ein Haus und Hausverkäufer bietet das Grundstück dazu auch mit an.

Kunden und Hausverkäufer fahren zum Grundstück, dessen Adresse der Hausverkäufer rausgesucht hat.

Kunden sind begeistert !!!! Kaufen das Grundstück, so notariell mit allem was dazu gehört............

Ich bekomme alle Daten und mache die Finanzierung. Sogar so, das alle vom Preis erfreut sind.

Dann taucht die Architektin auf und wundert sich........

Das Grundstück im notariellen Kaufvertrag ist nicht das gezeigte und besichtigte.

Und auf das gekaufte passt das gewünschte Haus nicht.

Holla...........und nü ????

Den Hausverkäufer ist es sch........ egal, er hat ein Haus verkauft und ich habe es finanziert bekommen.

Der Kunde muss es annehmen. Leider kein passendes Grundstück.......

Architektin dreht am Rad.

Freitag läuft die Widerspruchsfrist für das abgenommene Immobiliendarlehen aus.........wenn Freitag um, dann RIESENPROBLEM für den Kunden.

Also dann Abnahmeverpflichtung und Zinsen fangen an zu laufen für Haus das eventuell nie gebaut wird.

Kunde hat Grundstück auf das er nicht bauen will.

Ich rufe die Kunden jetzt an und rate vom Darlehen zurück zu treten.

Danach bringen mich alle um.
LG

Schnuppi
zuletzt bearbeitet 08.12.2008 12:14 | nach oben springen

#10

RE: Gewissensfrage

in Kummerkasten 08.12.2008 12:52
von Zauni | 2.860 Beiträge | 2997 Punkte

Wieso wurde das Grundstück vor der Finanzierung gekauft???

Keiner bringt dich um, der nicht selber Todessehnsucht hat.

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#11

RE: Gewissensfrage

in Kummerkasten 08.12.2008 13:00
von schnuppi (gelöscht)
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Tja, weil die Finanzierung mit dem Grundstück genehmigt wurde........... nur leider war es das falsche Grundstück......

Hat aber schon eine Lösung gegeben...... die den Kunden 7000 € mehr kostet........das Nachbargrundstück ist gross genug........

Jetzt muss nur noch der Verkäufer zustimmen........Finanzamt und Makler haben schon der Änderung zugestimmt.........

Ich kann also wieder hervor kriechen und einen neue Finanzierung auf die Beine stellen ohne das ein Kundenpaar pleite ist.....juhu

LG

Schnuppi
zuletzt bearbeitet 08.12.2008 13:04 | nach oben springen

#12

RE: Gewissensfrage

in Kummerkasten 08.12.2008 13:20
von Zauni | 2.860 Beiträge | 2997 Punkte

Ups......, hoffentlich passiert mir sowas nie.

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